Montag, 12. Dezember 2011

Motorola erwirkt Verkaufsverbot für iOS-Geräte in Deutschland [Update]

In einem überraschenden Urteil zum Motorola-Prozess – wir berichteten hier und hier – hat das Landgericht Mannheim Apple Sales International den Verkauf fast aller iPhone-Generationen, sowie dem iPad 1 und 2 mit GSM/UMTS-Modul, untersagt. Die irische Tochtergesellschaft des kalifornischen Mutterkonzern Apple ist auch Hauptverantwortlich für die Versorgung des deutschen Markt mit Apples Produkten. Wann diese Entscheidung allerdings vollstreckt wird liegt momentan in den Händen von Motorola. Bei dem umstrittenen Patent handelt es sich um ein “Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines Mobiltelefon-initiierten Transfers für ein Paketfunksystem” und ist Teil des GPRS-Standard. (European Patent 1010336 (B1))



Der Patentrechts-Experte Florian Müller kommentiert das hier einzusehende Urteil:

Das Urteil zielt auf Apple-Produkte die das im Verfahren bewertete Patent implementieren. Der Beschluss vermerkt unter anderem das iPhone, iPhone 3G, iPhone 3GS, iPhone 4, iPad 3G und das iPad2 3G. Das iPhone 4S wurde zwar erst nach dem Verhandlungsbeginn im April 2011 veröffentlicht, dürfte jedoch zweifellos auf die gleiche MobilfunkTechnik setzen.

Apple äußert sich derweil entspannt zur Entscheidung des Gerichtes:

“Wir werden unverzüglich gegen das Urteil vorgehen. Weihnachts-Shopper werden auch durch die jetzt getroffene Entscheidung keine Probleme dabei haben, dass iPhone bzw. iPad zu finden, das sie möchten.”

Motorola sieht sich unter Zugzwang. Die Bald-Google-Tochter könnte das Urteil bereits jetzt vollstrecken lassen, ginge damit jedoch das Risiko erheblicher Regress-Forderungen ein, sollte eine spätere Gerichtsinstanz die Entscheidung gegen Apple revidieren. Das Landgericht Mannheim hat diese Summe auf 100 Millionen Euro festgelegt, nachdem Apple ursprünglich 2 Milliarden Euro gefordert hatte.

11-12-09 Mannheim Ruling for MMI Against Apple


Quelle: iPhone Ticker

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